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Drei Länder haben in Migrationskrise EU-Recht gebrochen

Luxemburg (dpa) - Ungarn, Polen und Tschechien haben wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise nach Ansicht einer Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung syrischer und anderer Asylbewerber aus Griechenland und Italien umzusetzen, befand Generalanwältin Eleanor Sharpston in Luxemburg. Die polnische Regierung zeigte sich davon wenig beeindruckt. Der EU-Beschluss von 2015 sollte Italien und Griechenland entlasten.

31.10.2019 UPDATE: 31.10.2019 14:48 Uhr 16 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Ungarn, Polen und Tschechien haben wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise nach Ansicht einer Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung syrischer und anderer Asylbewerber aus Griechenland und Italien umzusetzen, befand Generalanwältin Eleanor Sharpston in

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