Plus Anschlag

BGH muss Urteil im Karlsruher Terrorprozess prüfen

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss das Urteil des Landgerichts Karlsruhe im Prozess um einen möglichen islamistischen Terroranschlag prüfen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hätten Revision eingelegt, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Montag mit. Dieses hatte den 22 Jahre alten Angeklagten eine Woche zuvor zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf fünf Jahre und neun Monate plädiert, die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

11.04.2022 UPDATE: 11.04.2022 11:14 Uhr 26 Sekunden
Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Urteil sei kein Mittelweg, hatte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung gesagt. Der Angeklagte habe Schuld auf sich geladen, aber diese wiege weniger schwer als von der Staatsanwaltschaft angenommen.

Verdeckte Vermittler hatten den Deutschen im Juni 2021 für den angeblichen Verkauf eines Sturmgewehrs zum Bahnhof Kehl (Ortenaukreis) gelockt. Dabei nahm die

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.