Hintergrund - Bußgelder und andere Sanktionen

19.07.2019 UPDATE: 19.07.2019 23:49 Uhr 55 Sekunden

Bußgelder und andere Sanktionen: Schulen können Schwänzen auf unterschiedliche Weise ahnden. Dazu zählen nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe pädagogische Maßnahmen wie die klassische Strafarbeit oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, zum Beispiel Nachsitzen, zeitweiliger Unterrichts- oder gar Schulausschluss. Als drastischere Konsequenzen kommen neben dem Buß- auch Zwangsgeld in Betracht. Zudem kann die Polizei damit beauftragt werden, einen Schüler zur Schule zu bringen. Letztlich darf jede Bildungsstätte selbst entscheiden, wie sie unentschuldigtes Fehlen sanktioniert. Die Strafe muss jedoch verhältnismäßig sein, wie das RP angibt.

Das Regierungspräsidium ist für die Gymnasien zuständig, die Schulämter für alle weiteren Schularten. Deshalb kann sich die Stadt Mannheim bei ihrer Entscheidung über das Bußgeld nicht auf den Leitfaden des Schulamts berufen. Vielmehr ist es laut RP so, dass es keine Rangfolge gibt, die regelt, welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vor dem Antrag auf Bußgeld verhängt worden sein müssen. Einerseits. Andererseits können die Schulleitungen lediglich darum bitten, Verfahren einzuleiten. Ob diesem Anliegen gefolgt wird oder nicht, entscheiden allein die Ordnungsämter.

Das Kultusministerium kann nach eigenen Angaben die Maßnahmen einzelner Schulen gegen das Schwänzen nicht beurteilen, da der Behörde Details über vor Ort getroffene Sanktionen nicht bekannt sind. Es gebe jedoch keinerlei Anlass, die Entscheidungen der Schulleitungen zu hinterfragen. Bei allem Verständnis für das Engagement der Schüler ist Ministerin Susanne Eisenmann aber wichtig, dass Schule und Klimaschutz nicht dauerhaft gegeneinander ausgespielt werden dürfen. alb