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Zulassungsbedingungen für Medizinstudium vor BVerfG

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium. Es geht um die Frage, ob die Art der Studienplatzvergabe - Numerus clausus zum Studium der Humanmedizin - mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Hintergrund sind Klagen von Studienplatzbewerbern vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Richter in Nordrhein-Westfalen halten Teile der Regelungen für verfassungswidrig, etwa eine zu starke Betonung der Abiturnote bei der Vergabe. Ein Urteil soll später verkündet werden.

04.10.2017 UPDATE: 04.10.2017 04:38 Uhr 16 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium. Es geht um die Frage, ob die Art der Studienplatzvergabe - Numerus clausus zum Studium der Humanmedizin - mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Hintergrund sind Klagen von Studienplatzbewerbern vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Richter in Nordrhein-Westfalen halten

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