Plus

Verfassungstreue

04.07.2018 UPDATE: 24.08.2018 06:00 Uhr 32 Sekunden

Verfassungstreue

Im Öffentlichen Dienst wird zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten unterschieden. In Sachsen werden beide Gruppen gleichermaßen über ihre Pflicht zur Verfassungstreue belehrt. Ein Mitarbeiter muss ausdrücklich erklären, dass er die "Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes" bejaht, dass er sich "in seinem

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+