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Verfassungsgericht lehnt VW-Einspruch vorerst ab

Karlsruhe (dpa) - Volkswagen ist vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz eines Sonderprüfers in der Abgasaffäre zu verhindern. Das Gericht in Karlsruhe lehnte einen entsprechenden Antrag des Autokonzerns ab. VW hatte verhindern wollen, dass der gerichtlich eingesetzte Sonderprüfer tätig wird, solange in Karlsruhe noch über eine Verfassungsbeschwerde des Autobauers gegen den grundsätzlichen Einsatz dieses Kontrolleurs entschieden wird. Dies lehnte das Gericht nun ab, weil der Antrag unzulässig sei.

29.12.2017 UPDATE: 29.12.2017 15:48 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Volkswagen ist vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz eines Sonderprüfers in der Abgasaffäre zu verhindern. Das Gericht in Karlsruhe lehnte einen entsprechenden Antrag des Autokonzerns ab. VW hatte verhindern wollen, dass der gerichtlich eingesetzte Sonderprüfer tätig wird, solange in Karlsruhe noch über eine Verfassungsbeschwerde

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