Bundesgerichtshof erklärt Online-Eheschließung für unwirksam
Ein Paar ließ sich per Videocall von einem Standesbeamten in den USA trauen. Doch in Deutschland wurde die Ehe nicht anerkannt. Der BGH bestätigte das nun.

Karlsruhe (dpa) - Eine Ehe, die von Deutschland aus per Videotelefonie vor einer Behörde im Ausland geschlossen wird, ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. "Geben Verlobte die Eheschließungserklärungen in Deutschland ab, handelt es sich um eine Eheschließung im Inland und kann die Ehe daher nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden", hielt
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