Cannabis-Gesetz: 21.000 Verfahren im Saarland geprüft
Weil der Besitz von Cannabis nun teilweise erlaubt ist, haben die Justizbehörden monatelange Mehrarbeit. Denn einige Strafen wegen Verstoßes gegen das BTM-Gesetz müssen gemindert oder erlassen werden.
Saarbrücken (dpa/lrs) - Rund ein halbes Jahr nachdem das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung in Kraft getreten ist, hat die Justiz fast alle "Altfälle" abgearbeitet. Ziel war es, jene Verfahren ausfindig zu machen, bei denen Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind, teilweise zu erlassen. Seit dem 1. April dieses Jahres ist es Erwachsenen
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