Freispruch im Prozess um Beatmung von Ex-Mann rechtskräftig
Weil sie das Beatmungsgerät ihres Ex-Mannes abschalten lassen wollte, stand eine 50-Jährige wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag vor Gericht. Sie wurde freigesprochen - nun ist auch klar, warum.

Hechingen (dpa/lsw) - Der Freispruch des Landgerichts Hechingen im Prozess um den Verdacht einer versuchten Anstiftung zum Totschlag gegen eine Frau ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Revision zurückgenommen, teilte das Landgericht mit. Die 50-Jährige aus dem Kreis Sigmaringen war angeklagt, weil sie die Beatmungsmaschine ihres Ex-Mannes im Krankenhaus abschalten lassen
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