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Freispruch im Prozess um Beatmung von Ex-Mann rechtskräftig

Weil sie das Beatmungsgerät ihres Ex-Mannes abschalten lassen wollte, stand eine 50-Jährige wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag vor Gericht. Sie wurde freigesprochen - nun ist auch klar, warum.

27.11.2024 UPDATE: 27.11.2024 11:08 Uhr 47 Sekunden
Landgericht Hechingen
Das Urteil ist nun rechtskräftig. (Symbolbild)

Hechingen (dpa/lsw) - Der Freispruch des Landgerichts Hechingen im Prozess um den Verdacht einer versuchten Anstiftung zum Totschlag gegen eine Frau ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Revision zurückgenommen, teilte das Landgericht mit. Die 50-Jährige aus dem Kreis Sigmaringen war angeklagt, weil sie die Beatmungsmaschine ihres Ex-Mannes im Krankenhaus abschalten lassen

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