Plus Landeshaushalt

FDP begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Philipp Fernis hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zum Corona-Sondervermögen des Landes begrüßt. Damit sei klargestellt, dass das Budgetrecht des Parlaments nicht verletzt worden sei, sagte Fernis am Freitag im Landtag in Mainz. Auch sei es rechtlich zulässig gewesen, die Rücklage nicht anzutasten, sondern mit einem kreditfinanzierten Sondervermögen die Folgen der Pandemie zu bewältigen.

01.04.2022 UPDATE: 01.04.2022 13:56 Uhr 18 Sekunden

Mainz/Koblenz (dpa/lrs) - Die Verfassungsrichter beanstandeten am Freitag jedoch den Katalog der aus dem Sondervermögen finanzierbaren Aufgaben, da bei Ausgaben für die Förderung von Umweltprojekten und zum Ausbau der digitalen Infrastruktur kein zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erkennbar sei. Diese Finanzierung wurde für nichtig erklärt. Insgesamt aber habe der

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.