Kommentar - Von wegen Fußgängerzone

Von Jutta Biener-Drews

10.01.2018 UPDATE: 10.01.2018 06:00 Uhr 46 Sekunden

Ein Kommentar
von Jutta Biener-Drews

Bei gewissen Fragestellungen lohnt sich ein Blick in die betreffenden Satzungen. Die Sondernutzungssatzung "Fußgängerbereich Altstadt Eberbach" zum Beispiel. 1986 in Kraft getreten, wurde sie 1998, also vor exakt zwanzig Jahren, vom Gemeinderat zuletzt geändert.

Auch diese Fassung ist längst überholt. Apotheken etwa, denen damals zur Lieferung eiliger Arzneimittel noch "Erlaubnisfreie Fahrzeugbenutzung" zugebilligt wurde, oder das Kurzentrum gibt es hier längst nicht mehr. Getilgt waren zu diesem Zeitpunkt bereits die Sonderrechte für "Fahrzeuge zur Beförderung von Hochzeitspaaren zum/vom Fotografen, dessen Geschäft im Fußgängerbereich liegt" und "für öffentliche Verkehrsmittel".

Und die Fahrzeuge der Hotelübernachtungsgäste in der Fußgängerzone werden seither nicht mehr generell, sondern nur noch auf der Fahrt von und zu den Hotelparkplätzen geduldet. Unverkennbar ist von Anfang an das Bemühen der Gemeindevertreter, es möglichst vielen recht zu machen in dieser Fußgängerzone. 

Die vielen, die selbst in dieser "Stadt der kurzen Wege", in dieser Stadt mit ihren immer nur einen Katzensprung entfernten und vergleichsweise billigen Parkplätzen überall mit dem Auto hinmüssen, sehen sich darin offenbar vollauf bestätigt. Das Interesse, sie wenigstens in der Fußgängerzone daran zu hindern, scheint nämlich ziemlich überschaubar - egal, wohin man schaut.