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Kinderpornografie: Strafbefehl gegen Ex-Bundestagskandidaten

Detmold (dpa) - Wegen der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften hat die Staatsanwaltschaft Detmold Strafbefehl gegen einen ehemaligen Bundestagskandidaten beantragt. Der 50 Jahre alte Mann aus Lemgo in Nordrhein-Westfalen soll eine Geldstrafe von 15 000 Euro zahlen. Ihm wird vorgeworfen, in einem Chat eine Datei mit Bildern kinderpornografischen Inhalts hochgeladen und sie Chatteilnehmern zur Verfügung gestellt zu haben. Der Mann hatte seine Kandidatur für die Bundestagswahl mit der Begründung zurückgezogen, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittele.

11.12.2017 UPDATE: 11.12.2017 11:53 Uhr 17 Sekunden

Detmold (dpa) - Wegen der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften hat die Staatsanwaltschaft Detmold Strafbefehl gegen einen ehemaligen Bundestagskandidaten beantragt. Der 50 Jahre alte Mann aus Lemgo in Nordrhein-Westfalen soll eine Geldstrafe von 15 000 Euro zahlen. Ihm wird vorgeworfen, in einem Chat eine Datei mit Bildern kinderpornografischen Inhalts

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