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Was hat das mit Corona zu tun? Richter prüfen Sondervermögen

Der Verfassungsgerichtshof verhandelt über Entscheidungen der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Krise im Jahr 2020. AfD und Rechnungshof halten das Sondervermögen für unzulässig. Eine Entscheidung wird in einigen Wochen erwartet.

04.03.2022 UPDATE: 04.03.2022 01:32 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz wird über das Corona-Sondervermögen verhandelt.

Koblenz (dpa/lrs) - Ein halbes Jahr nach Beginn der Corona-Krise hat Rheinland-Pfalz Milliarden an Krediten aufgenommen und ein Sondervermögen außerhalb des regulären Haushalts eingerichtet. Jetzt prüft der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz, ob dabei auch alles mit rechten Dingen zuging. Eine Entscheidung in dem Normenkontrollverfahren soll voraussichtlich in einigen Wochen verkündet

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