Was hat das mit Corona zu tun? Richter prüfen Sondervermögen
Der Verfassungsgerichtshof verhandelt über Entscheidungen der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Krise im Jahr 2020. AfD und Rechnungshof halten das Sondervermögen für unzulässig. Eine Entscheidung wird in einigen Wochen erwartet.

Koblenz (dpa/lrs) - Ein halbes Jahr nach Beginn der Corona-Krise hat Rheinland-Pfalz Milliarden an Krediten aufgenommen und ein Sondervermögen außerhalb des regulären Haushalts eingerichtet. Jetzt prüft der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz, ob dabei auch alles mit rechten Dingen zuging. Eine Entscheidung in dem Normenkontrollverfahren soll voraussichtlich in einigen Wochen verkündet
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