Info-Kasten: Genehmigung vom Vermieter oder Eigentumsversammlung

11.05.2015 UPDATE: 11.05.2015 14:07 Uhr 18 Sekunden

Bei allen Überlegungen ist es wichtig, dass die Bewohner auch den Blick von außen einbeziehen. "Wenn der Sichtschutz den Charakter der Hausfassade ändert, muss dies vom Eigentümer zuvor genehmigt werden", erklärt Wolfgang Szubin vom Verband Wohneigentum. Entweder im Mietvertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden, wer die Kosten für den Sichtschutz trägt und ob dieser beim Auszug wieder demontiert werden muss. "Bei einer Eigentumswohnung muss die Eigentumsversammlung zustimmen, da die Veränderung der Außengestaltung das Gemeinschaftseigentum betrifft."