Info-Kasten: Genehmigung vom Vermieter oder Eigentumsversammlung
Bei allen Überlegungen ist es wichtig, dass die Bewohner auch den Blick von außen einbeziehen. "Wenn der Sichtschutz den Charakter der Hausfassade ändert, muss dies vom Eigentümer zuvor genehmigt werden", erklärt Wolfgang Szubin vom Verband Wohneigentum. Entweder im Mietvertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden, wer die Kosten für den Sichtschutz
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