Hintergrund - "Verdi" bestreikt Evangelische Stadtmission
Der "Dritte Weg" bezeichnet arbeitsrechtliche Regeln für Mitarbeiter von kirchennahen Einrichtungen. Basierend auf dem "Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht" der Weimarer Reichsverfassung von 1919 sieht dieser einige Sonderregelungen für konfessionelle Arbeitgeber vor.
Statt eines Betriebsrates gibt es eine Mitarbeitervertretung, die an betrieblichen Entscheidungen
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