Hintergrund - hessische Corona-Verordnung
Die hessische Corona-Verordnung von Mitte Dezember hatte zunächst nur eine Ausnahme für Friedhofsgärtnereien vorgesehen. Kurz vor Weihnachten gab es allerdings eine Konkretisierung: "Der Blumenhandel ist aufgrund der generellen Schließung des Einzelhandels für den Publikumsverkehr zu schließen", teilte das Land Hessen mit.
Aber: "Da bei Floristen die gestalterische Tätigkeit im
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