Hintergrund - Starkregenmanagement
> Betreiber von Abwasseranlagen sind nach der Eigenkontrollverordnung (EGKV) des Landes verpflichtet, ihre Anlagen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und instand zu halten. Gegebenenfalls sind sie zu reparieren oder zu ertüchtigen. Die Zeitabstände variieren je nach Art der Anlage zwischen zehn und 20 Jahren.
> In Leimen etwa erfolgte die erste komplette Untersuchung der
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