Hintergrund - Mörlenbach Prozess Revision angekündigt
Revision angekündigt
Das Urteil gegen Christiane und Werner H. ist noch nicht rechtskräftig. Anwalt Roman Schweitzer, der in dem aufsehenerregenden Prozess den Vater verteidigte, will die Entscheidung "auf jeden Fall" per Revision prüfen lassen. Schweitzer hatte eine "zeitlich befristete" Freiheitsstrafe für seinen Mandanten gefordert. Als kleinen Teilerfolg verbuchte der Jurist, dass die Kammer die Tat "nur" als heimtückisch wertete. Das von Oberstaatsanwalt Klaus Tietze-Kattge vorgebrachte zweite Mordmerkmal der niederen Beweggründe sah das Gericht nicht erfüllt.
Schweitzers Kollege Sebastian Göthlich, der Verteidiger von Christiane H., wollte sich nicht dazu äußern, ob er die Entscheidung anfechtet. Das ist jedoch sehr wahrscheinlich, hatte der Anwalt doch auf Freispruch für die Zahnärztin plädiert. Möglicherweise auf eine Revision verzichten wird Tietze-Kattge. Zumindest bescheinigte er dem Gericht, sich das Urteil nicht leicht gemacht zu haben. Er könne den Ausführungen der Richter folgen. Der Ankläger hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe einschließlich der besonderen Schwere der Schuld für beide Eltern beantragt. alb