Hintergrund Migrationshintergrund
Ein Mensch hat einen Migrationshintergrund, wenn er selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit der deutschen Staatsangehörigkeit geboren wurde. Laut dem Statistischen Bundesamt gilt das für zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer, Eingebürgerte und (Spät-)Aussiedler sowie ihre Kinder, die als Deutsche geborenen wurden.
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