Hintergrund Maskenpflicht
Wo derzeit Maskenpflicht gilt
> Im Freien: Auf Schulhöfen (außer zum Essen und Trinken), in Zoos und Freizeitparks, auf Märkten, auf Parkplätzen vor Geschäften, an Haltestellen und auf Bus- und Bahnsteigen; in stark frequentieren Fußgängerzonen, auf Marktplätzen oder Gehwegen, können Kommunen Maskenpflicht anordnen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht
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