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Hintergrund - IT-Sicherheitsgesetz - Wasser

06.12.2017 UPDATE: 06.12.2017 06:00 Uhr 31 Sekunden

2015 hat der Deutsche Bundestag das IT-Sicherheitsgesetz beschlossen. Es gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen, dazu gehören Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Trans-port und Verkehr, Gesundheit und Wasser. Der zugehörige IT-Sicherheitskatalog richtet sich speziell an die Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Netzbetreiber müssen bis 31. Januar 2018 ein

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