Hintergrund - IT-Sicherheitsgesetz - Wasser
2015 hat der Deutsche Bundestag das IT-Sicherheitsgesetz beschlossen. Es gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen, dazu gehören Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Trans-port und Verkehr, Gesundheit und Wasser. Der zugehörige IT-Sicherheitskatalog richtet sich speziell an die Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Netzbetreiber müssen bis 31. Januar 2018 ein
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