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Hintergrund - Erstes Zwangsgeld für Walldorfer Katzenhalter

03.03.2023 UPDATE: 03.03.2023 10:21 Uhr 42 Sekunden

Erstes Zwangsgeld für Walldorfer Katzenhalter

Walldorf. (dpa) Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in einem ersten Fall ein Zwangsgeld erlassen. Wie das Regierungspräsidium als höhere Naturschutzbehörde mitteilte, war in diesem Fall eine Freigängerkatze wiederholt im Gefahrenbereich der im Süden Walldorfs lebenden Haubenlerche festgestellt worden. Ihr Halter muss deshalb 500 Euro zahlen. Die Bußgelder betragen bis zu 50.000 Euro, wenn eine Haubenlerche durch Missachtung des Freilaufverbots zu Schaden kommt. 

Zwangsgeld kann erhoben werden, wenn der Halter entgegen der Anordnung den Freigang seiner Katze während des Zeitraums der Haubenlerchenbrut nicht unterbindet. Die kritische Zeit, in der die Vogeljungen das Nest verlassen und noch nicht fliegen können, reicht vom 1. April bis zum 31. August. Ein Zwangsgeld ist ein Beugemittel, um die bis 2025 geltende Allgemeinverfügung durchzusetzen. Es kann auch in gleicher Höhe wiederholt erhoben werden.

Einige Katzenhalter haben sich gegen den Hausarrest für ihre Tiere gewandt. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe liegen 39 Widersprüche vor, die es allesamt ablehnte. Dagegen könnte noch geklagt werden. Das Landratsamt, das die umstrittene Allgemeinverfügung erließ, fühlt sich bestätigt, weil im ersten Katzen-Lockdown im vergangenen Jahr acht Jungtiere flügge geworden sind.