Hintergrund - Der Trauerstaatsakt
Der Trauerstaatsakt
Grundlage ist eine Regelung von 1966. Demnach sind derlei Staatsakte "Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens" vorbehalten, "die sich um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben". Bisher wurde die Ehre vor allem Bundespräsidenten, Bundeskanzlern, Bundestagspräsidenten und Bundesministern
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