HINTERGRUND
HINTERGRUND
Wer genehmigt Tierversuche in Deutschland? Wer einen Tierversuch plant, muss vorab einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Das deutsche Recht allerdings erlaubt keine Ablehnung von formal korrekten Tierversuchsanträgen. Die Bewertung, ob ein Versuch unerlässlich und ethisch vertretbar ist, ist dem Antragsteller selbst überlassen. Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes, dass die EU-Kommission seit 2013 einfordert, soll das geändert werden. Deutschland ist dem mittlerweile nachgekommen. Nun ist geregelt, dass die Prüfung durch die zuständige Behörde "mit der Detailliertheit erfolgt, die der Art des Versuchsvorhabens angemessen ist".
Was versteht man unter Alternativmethoden? Dies sind alle Verfahren, die dem anerkannten "3R"-Prinzip folgen: Tierversuche sollen ersetzt (Replacement), die Zahl der Versuchstiere reduziert (Reduction) oder das Leid der Tiere gemindert (Refinement) werden.
Welche Alternativen gibt es bereits? In den letzten Jahren wurden zahlreiche tierfreie Verfahren entwickelt. Beispielsweise In Vitro-Verfahren mit isolierten menschlichen oder tierischen Zellen. Auch gelingt es zunehmend, anhand von Computersimulationen sowie bildgebenden Verfahren, wissenschaftliche Fragen ohne Tierleid zu klären. Auch mithilfe von Multi-Organ-Chips, Mini-Hirnen oder 3D-Bioprinting sind humanrelevante, tierleidfreie Versuche möglich. Sogenannte Organoide – Mini-Organmodelle aus menschlichen Zellen gezüchtet – wurden auch in der Corona-Forschung verwendet.