Grundrente
Grundrente
Die Idee, langjährigen Geringverdienern einen Rentenzuschlag zu zahlen, gab es schon unter den Sozialministerinnen von der Leyen und Nahles. 2019 einigte sich die Koalition auf ein Modell. Seit 2021 ist es in Kraft. Die Berechnung ist so kompliziert, dass der Zuschlag erst seit Juli ausgezahlt wird, für Bestandsrentner noch später.
Grundrente bekommt, wer mindestens 35 Jahre Beschäftigung, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten vorweist. Ab 33 Jahren gibt es sie mit Abzügen. Das Einkommen muss über das gesamte Berufsleben im Schnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.
Für 35 Jahre wird der erworbene Rentenanspruch verdoppelt – allerdings gedeckelt auf Ansprüche für 80 Prozent des Durchschnittseinkommens. Das so erworbene Plus wird pauschal um 12,5 Prozent gekürzt.
Zudem gilt eine Einkommensgrenze von 1250 Euro Rente (Paare: 1950 Euro). Was darüber liegt, wird zum Teil auf die Grundrente angerechnet. Derzeit sind bis zu 420 Euro Grundrente möglich, im Schnitt ca. 75 Euro. dpa/hol