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Gericht bestätigt 30 AfD-Listenplätze für Sachsen

Leipzig (dpa) - Sachsens AfD darf mit 30 Listenkandidaten bei der Landtagswahl am 1. September antreten. Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Demnach war die Entscheidung des Landeswahlausschusses von Anfang Juli rechtswidrig, nur 18 Kandidaten der ursprünglich 61 Plätze umfassenden Landesliste zuzulassen. Die Leipziger Richter bestätigten damit ihre Entscheidung von Ende Juli. Damals hatten sie die Listenplätze 19 bis 30 vorläufig genehmigt. Die Afd will die gekürzte Liste nicht hinnehmen und hat eine Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages angekündigt.

16.08.2019 UPDATE: 16.08.2019 16:43 Uhr 18 Sekunden

Leipzig (dpa) - Sachsens AfD darf mit 30 Listenkandidaten bei der Landtagswahl am 1. September antreten. Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Demnach war die Entscheidung des Landeswahlausschusses von Anfang Juli rechtswidrig, nur 18 Kandidaten der ursprünglich 61 Plätze umfassenden Landesliste zuzulassen. Die Leipziger Richter bestätigten damit ihre Entscheidung von

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