Gericht: Flugbegleiter-Streik bei Lufthansa kann stattfinden
Frankfurt/Main (dpa) - Der für morgen geplante Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa kann stattfinden. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte einen Eilantrag des Unternehmens gegen den Arbeitskampf der Gewerkschaft Ufo ab. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Das Gericht sollte feststellen, ob Ufo mit dem Arbeitskampf legale tarifliche Ziele verfolgt. Die Gewerkschaft hat die Beschäftigten der Lufthansa-Kerngesellschaft zu einem 48-Stunden-Streik aufgerufen, der um Mitternacht beginnen soll.
Frankfurt/Main (dpa) - Der für morgen geplante Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa kann stattfinden. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte einen Eilantrag des Unternehmens gegen den Arbeitskampf der Gewerkschaft Ufo ab. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Das Gericht sollte feststellen, ob Ufo mit dem Arbeitskampf legale tarifliche Ziele
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