Flüchtlinge
In Baden-Württemberg ankommende Flüchtlinge werden in drei Stufen untergebracht. Zuerst kommen sie in die Landeserstaufnahme. Danach werden sie für die vorläufige Unterbringung nach einem bestimmten Schlüssel, der sich an der Zahl der Einwohner orientiert, in Stadt- und Landkreise verteilt, meist in Gemeinschaftsunterkünfte (GU). Die Kreise sind auch zuständig für die Organisation der
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