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EuGH: UberPop muss als Verkehrsdienst reguliert werden

Luxemburg (dpa) - Uber wird in Europa nicht zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren können, Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur zu vermitteln. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt. Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrgäste beförderten, nach Rechtsproblemen bereits praktisch überall in Europa eingestellt.

20.12.2017 UPDATE: 20.12.2017 10:38 Uhr 15 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Uber wird in Europa nicht zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren können, Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur zu vermitteln. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt. Uber hatte den Dienst

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