"Einzelraser" im Straßenverkehr machen sich weiter strafbar
Bei illegalen Autorennen sterben immer wieder Unbeteiligte. Seit einigen Jahren droht Rasern Haft - auch wenn sie ohne Widersacher zu schnell unterwegs sind. Jetzt hat Karlsruhe die Vorschrift geprüft.
![Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht](/cms_media/module_img/1654/827347_1_detail_Ein_Hinweisschild_mit_Bundesadler_und_Schriftzug_Bundesverfassungsgericht_haengt_vor_dem_Bundesverfassungsgericht..jpeg)
Karlsruhe (dpa) - Autorasern, die ohne Renngegner viel zu schnell unterwegs sind, drohen auch künftig Haft- oder Geldstrafen. Die 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügte Vorschrift sei mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Die Norm sei hinreichend konkret formuliert. Darüber hinaus überwögen die "Belange des Gemeinschaftsschutzes" hier die
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