Die Auflagen
Die Auflagen
Seit dem 22. Mai wissen die Studio-Betreiber im Land, unter welchen Bedingungen sie öffnen dürfen. "Bei strikter Einhaltung sieht unser Gesundheitsamt kein erhöhtes Infektionsrisiko", so die Pressesprecherin des Rhein-Neckar-Kreises Silke Hartmann gegenüber der RNZ. Die wichtigsten Punkte der Verordnung des Kultus- und Sozialministeriums für Sportstätten im Überblick:
Trainingsabstand: Es gilt die 1,5-Meter-Regel. Direkter körperlicher Kontakt ist untersagt.
Platz beim Einzeltraining: Gerechnet auf die Gesamttrainingsfläche des Studios muss pro Person zehn Quadratmeter Platz gegeben sein.
Platz beim Gruppentraining: Erlaubt ist Gruppentraining bis zu zehn Teilnehmern. Bei Kursen mit Raumwegen muss es 40 Quadratmeter Platz pro Person geben, bei statischen Kursen zehn Quadratmeter pro Person.
Umkleidekabinen bleiben genau wie Duschen, Wellness- und Saunabereich geschlossen. Nur Toiletten bleiben geöffnet.
Verausgabung: Nicht erlaubt ist "hochintensive Ausdauerbelastung".
Verweilen im Studio sollte man nicht länger als zum Training nötig. Getränke und Snacks sind nur zum Mitnehmen erlaubt.
Hygieneregeln: Am Gerät oder an der Hantelbank ist stets ein Handtuch unterzulegen. Studios müssen ausreichend Gelegenheit zum Händewaschen und Desinfizieren anbieten. Alle Geräte sollen durchgehend desinfiziert, die Einrichtung ausreichend durchlüftet werden.
Trainingsauskunft: Name, Kontaktdaten und Aufenthaltszeit des Trainierenden müssen festgehalten werden.
Bei einem Infektionsfall werden die Daten des Infiziertem dem Gesundheitsamt übermittelt, danach alle gleichzeitig Anwesenden kontaktiert und zum Corona-Test gebeten.