Neue Verordnung: Im Südwesten gilt weiter Maskenpflicht
Nach zwei Jahren Pandemie werden auch im Südwesten wichtige Corona-Auflagen abgeschafft. Es gibt von diesem Samstag an keine Kontaktbeschränkungen mehr und auch die Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen fallen weg. Mit der neuen Corona-Verordnung gehört auch das System mit Basis-, Warn- und Alarmstufe der Vergangenheit an, teilte das Staatsministerium am Freitag mit. Das Land setzt damit das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes um. Zugleich greift die grün-schwarze Landesregierung aber auf eine Übergangsregel zurück, mit der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen zumindest noch zwei Wochen lang - bis zum 2. April - bestehen bleiben sollen.

Stuttgart (dpa/lsw) - In Baden-Württemberg gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
An der bestehenden 3G-Regel soll sich in der Übergangszeit bis Anfang April
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