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BGH: Google muss Suchinhalte nicht vorab auf Verstöße prüfen

Karlsruhe (dpa) - Suchmaschinen wie Google müssen Inhalte von über sie gefundenen Webseiten nicht vorab auf Verstöße gegen Recht und Gesetz überprüfen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Die Suchmaschine müsse erst reagieren, wenn sie sehr konkrete Hinweise auf eine auf der Hand liegende Rechtsverletzung erhält: Etwa bei Kinderpornografie oder dem Aufruf zu Gewalttaten im Netz, erläuterte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Im vorliegenden Fall hatten die Kläger verlangt, dass Links zu Webseiten gesperrt werden müssten, auf denen sie diffamiert und bloßgestellt würden.

27.02.2018 UPDATE: 27.02.2018 10:23 Uhr 20 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Suchmaschinen wie Google müssen Inhalte von über sie gefundenen Webseiten nicht vorab auf Verstöße gegen Recht und Gesetz überprüfen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Die Suchmaschine müsse erst reagieren, wenn sie sehr konkrete Hinweise auf eine auf der Hand liegende Rechtsverletzung erhält: Etwa bei Kinderpornografie oder dem Aufruf zu Gewalttaten im Netz, erläuterte

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