14-Jähriger wegen Mordes angeklagt (Update)
Von Tim Kegel
Sinsheim-Eschelbach. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Mordanklage gegen einen damals 14-Jährigen erhoben. Nach Erkenntnissen der Ermittler soll der Junge am 24. Februar dieses Jahres den 13-jährigen Sinan T. mit mehreren Messerstichen umgebracht haben. Die Tat unter Kindern hatte wegen ihrer Heimtücke nahezu weltweit für Aufsehen und Bestürzung gesorgt, nicht zuletzt auch, weil ein damals zwölfjähriges Mädchen ins Geschehen involviert war.
Der Angeklagte sitzt im Gefängnis. Die Ermittlungen, hinter denen ein laut Staatsanwaltschaft "erheblicher Aufwand" stand, seien abgeschlossen. Die Untersuchungen hätten zu hinreichendem Verdacht geführt, dass der unmittelbar nach der Tat und noch im Umfeld des Tatorts festgenommene 14-Jährige das Opfer "hinterrücks mit mehreren Messerstichen" umgebracht hat. Auch hätten die Ermittlungen ergeben, dass der Jugendliche "einem bereits geraume Zeit zuvor gefassten detaillierten Tatplan gefolgt" war. Motiviert haben soll ihn hierbei laut Staatsanwaltschaft "jedenfalls auch seine Eifersucht auf das Tatopfer" um die Gunst des am Tatort anwesenden Mädchens. Die damals Zwölfjährige war von Einsatzkräften gemeinsam mit dem 14-Jährigen angetroffen worden.
Mehrere Sachverständige waren an den Untersuchungen beteiligt. Letzte Erkenntnisse gehen davon aus, dass der Jugendliche zum Zeitpunkt der Tat bereits strafrechtlich verantwortlich und "nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug" war, das Unrecht seiner Tat zwar einzusehen und trotzdem so zu handeln, wie er es schließlich getan haben soll – Umstände, die eine Anklage wegen Mordes bei der Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg rechtfertigen. Für die Tat sieht das Gesetz bei Jugendlichen eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor.
Nur knapp Stellung zu dem sensiblen Fall bezog die Ermittlungsbehörde in einer Meldung vom Mittwoch. Weitere Details könne man aus rechtlichen Gründen nicht nennen, "insbesondere wegen des kindlichen beziehungsweise jugendlichen Alters" der an der Tat Beteiligten. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt der Junge, der durchweg als "Angeschuldigter" bezeichnet wird, als unschuldig. Die Kammer des Gerichts hat jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden und wird Verhandlungstermine anberaumen. Weil es sich bei den Beteiligten um unter 18-Jährige handelt, wird die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Beobachter rechnen mit der Eröffnung des Verfahrens im Laufe der kommenden zwei bis vier Monate.
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Weiterhin unklar bleibt die Rolle des Mädchens. Im Schreiben der Staatsanwaltschaft wird hierauf nicht weiter eingegangen. Das im Februar zwölfjährige und daher nicht strafmündige Kind hatte nur wenige Wochen vor der Tat ein Video via Social Media geteilt, in dem zwei Mädchen mit einem Küchenmesser hantieren. Der Account war bis zuletzt öffentlich einsehbar.
Unvermindert groß ist die Trauer um den getöteten Sinan T. bei dessen Familie: "Unbeschreiblich" sei die Situation, es werde "eher schlimmer von Tag zu Tag", hieß es dort am Mittwoch auf Nachfrage. Vor Gericht tritt die Familie als Nebenklägerin auf; dem Vernehmen nach werden die Angehörigen von der bekannten Heidelberger Verteidigerin Andrea Combé vertreten. Bis heute wisse man nicht, wie und warum der 13-Jährige, der mit seiner Familie in einem anderen Stadtteil von Sinsheim lebte, an jenem Nachmittag nach Eschelbach kam, um dort auf den im Ort lebenden mutmaßlichen Mörder und das ebenfalls ortsfremde Mädchen zu treffen. "Das ist mir völlig rätselhaft", sagte ein Verwandter.
Das Geschehen in Eschelbach war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit einer Messerattacke steht: Im November vergangenen Jahres hatte er einen 13-jährigen Mitschüler an der Östringer Thomas-Morus-Realschule schwer verletzt. Nach dem Angriff war der Jugendliche für einige Wochen in einer Jugendpsychiatrie betreut worden. Kurz danach ereignete sich die Tat in dem Waldstück.
Update: Mittwoch, 14. Juli 2021, 18.08 Uhr
Sinsheim. (RNZ/lyd) Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen den 14 Jahre alten Jugendlichen erhoben, dem vorgeworfen wird, am Nachmittag des 24. Februar2021 in einem Waldstück bei Sinsheim-Eschelbach einen 13-jährigen Jungen getötet zu haben, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Die mit erheblichem Aufwand geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizeidirektion haben zu dem hinreichenden Tatverdacht geführt, dass der bereits unmittelbar nach der Tat festgenommene und seitdem in Untersuchungshaft befindliche 14 Jahre alte Jugendliche das 13 Jahre alte Tatopfer hinterrücks mit mehreren Messerstichen tötete, heißt es in der Mitteilung.
Wie die Ermittlungen weiter erhellten, war der Angeschuldigte dabei einem bereits geraume Zeit zuvor gefassten detaillierten Tatplan gefolgt. Motiviert haben soll den Angeschuldigten – jedenfalls auch – seine Eifersucht auf das Tatopfer um die Gunst eines Mädchens.
Die mit Hilfe von Sachverständigen geführten Ermittlungen haben schließlich auch ergeben, dass davon ausgegangen werden kann, dass der angeschuldigte Jugendliche bereits strafrechtlich verantwortlich war, dass er also nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat daher Anklage wegen Mordes zur Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben. Für die Tat sieht das Gesetz bei Jugendlichen Jugendstrafe bis zu zehn Jahren vor.
Die Jugendkammer hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gilt dieser als unschuldig.