Plus Umgangsrecht

Vater darf Tochter auch in Zeiten von Corona sehen

Die Epidemie ist kein Grund, den Umgang zu verweigern.

07.09.2020 UPDATE: 07.09.2020 11:51 Uhr 23 Sekunden
Ein Elternteil kann dem anderen Elternteil mit Umgangsrecht nicht wegen der Corona-Pandemie verbieten, das gemeinsame Kind zu sehen. Das entschied das Oberlandesgericht Braunschweig. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Braunschweig (dpa) - Kann ein Elternteil dem anderen Elternteil wegen der Corona-Pandemie verbieten, das gemeinsame Kind zu sehen? Nein, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Az: 1 UF 51/20), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Hat das Gericht den Umgang mit dem Kind geregelt, sei auch die Epidemie kein Grund, den Umgang zu verweigern.