Vater darf Tochter auch in Zeiten von Corona sehen
Die Epidemie ist kein Grund, den Umgang zu verweigern.

Hat das Gericht den Umgang mit dem Kind geregelt, sei auch die Epidemie kein Grund, den Umgang zu verweigern.

Hat das Gericht den Umgang mit dem Kind geregelt, sei auch die Epidemie kein Grund, den Umgang zu verweigern.