Unternehmen können Sozialbeiträge wegen Corona-Krise später zahlen

Berlin (dpa) - Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin aus Kreisen der Sozialversicherungsträger erfuhr.

24.03.2020 UPDATE: 24.03.2020 16:18 Uhr 11 Sekunden

Berlin (dpa) - Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin aus Kreisen der Sozialversicherungsträger erfuhr.