Karlsruhe lehnt Oppositions-Eilantrag gegen Wahlrechtsreform ab

Karlsruhe (dpa) - Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem von Union und SPD neu beschlossenen Wahlrecht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag ab, mit dem die FDP-, Grünen- und Linke-Abgeordneten die Änderungen mit sofortiger Wirkung kippen wollten. Wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte, will es die Reform aber im Hauptverfahren genau prüfen, die Richterinnen und Richter sehen möglicherweise problematische Punkte.

13.08.2021 UPDATE: 13.08.2021 09:33 Uhr 15 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem von Union und SPD neu beschlossenen Wahlrecht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag ab, mit dem die FDP-, Grünen- und Linke-Abgeordneten die Änderungen mit sofortiger Wirkung kippen wollten. Wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte, will es die Reform aber im Hauptverfahren genau prüfen, die Richterinnen und Richter sehen möglicherweise problematische Punkte.

© dpa-infocom, dpa:210813-99-827098/1

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