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Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen

Frist bis zum 31. März

01.02.2019 UPDATE: 01.02.2019 10:27 Uhr 37 Sekunden

Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl an seinem Arbeitsplatz am Schreibtisch. Symbolbild: dpa

Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

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