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Wie mehr Fotovoltaik in den Ortskern kommen soll

Für den Ortskern um die Kirchen wurden angesichts der Energiekrise und der hohen Nachfrage die Einschränkungen gelockert.

11.11.2022 UPDATE: 11.11.2022 06:00 Uhr 1 Minute, 31 Sekunden
Die Gestaltungssatzung für Walldorfs Ortskern sah Solaranlagen lange kritisch. 2018 wurde sie gelockert, jetzt sollen nur noch geringe Einschränkungen gelten. Foto: Pfeifer

Walldorf. (seb) Die Walldorfer "Fotovoltaik-Offensive" ist auf erfreulich große Resonanz gestoßen, wie aus einer Mitteilung der Stadt hervorgeht. Von zwei Millionen Euro an bewilligten Fördergeldern sind bereits 1,7 Millionen für 240 bewilligte private Anträge vergeben. Ganz offensichtlich sind Hausbesitzer und Bauherren gerade stark an der Nutzung der Sonne interessiert. Es herrscht die Energiekrise, der Bund hat in seinem "Osterpaket" den Wunsch nach einem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien bekräftigt und Baden-Württemberg schreibt Fotovoltaik bei Neubauten und Dachsanierungen vor.

Da war es nur folgerichtig, dass Walldorfs Gemeinderat die sogenannte "Altstadtsatzung" überdenkt. Sie dient der Bewahrung des Charakters der "guten Stube" der Stadt und steht "Beeinträchtigungen" des Ortsbilds entgegen. Doch bereits 2018 waren die Vorgaben für Solaranlagen etwas gelockert worden und jetzt, wegen einer grundlegend "veränderten gesellschaftspolitische Situation", wie Stadtbaumeister Andreas Tisch es formulierte, habe man "die maximal möglichen Nutzungen zugelassen".

Dem im Ausschuss für Technik, Umwelt, Planung und Verkehr intensiv vorberatenen Änderungsentwurf der Altstadtsatzung, der auch ein paar weitere Anpassungen enthält, stimmte der Gemeinderat einhellig zu. Er wird nun zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerschaft für vier Wochen öffentlich ausgelegt. Anregungen und Einwendungen werden danach abgewogen. "Ziel ist es, Anfang des neuen Jahres einen Beschluss zu fassen", erklärte der Stadtbaumeister.

Wichtigste Abmilderungen in den inzwischen "zu restriktiv" wirkenden Vorgaben betreffen ihm zufolge Form, Platzierung und Ausdehnung der Solaranlagen. Eine Maximalbelegung soll künftig auch auf "vom öffentlichen Straßenraum sichtbaren Dachflächen" zulässig sein, zumindest "im Regelfall", sofern sich keine alternativen Standorte besser eignen und die Anlagen sich der Dachfläche "unterordnen". Das Baurechtsamt fordert dazu lediglich eine Kenntnisgabe, um gegebenenfalls doch noch einzugreifen.

Weitere Änderungen der Satzung wurden teils ebenfalls mit Blick auf Umwelt- und Klimabelange vorgenommen, betreffen etwa nachträgliche Dämmung, Dachbegrünung, Wärmepumpen, Lüftungs- und Klimaanlagen.

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"Das ist eine gute Sache", urteilte Bürgermeister Matthias Renschler und bedankte sich ausdrücklich bei den Stadträten Hans Wölz (Grüne) und Dagmar Criegee (FDP) für "zielführendes Nachhaken". Die Zustimmung der CDU signalisierte Gerhard Baldes, auch wenn ihm die neue Satzung "deutlich an die Grenze des Zumutbaren" gehe. "Auch wenn es einigen wehtut, mir auch", so Manfred Zuber (SPD): Die Solar-Nutzung liege "im überragenden Interesse der Öffentlichkeit". Solarstrom vom eigenen Dach sei die günstige Form der Energie, daher sah Hans Wölz diese "zeitgemäße Änderung" als geboten an. Zusätzlich zum Klimaschutz hob Dagmar Criegee die Bedeutung von Solarenergie für die Versorgungssicherheit hervor.

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