32-Jähriger muss nach Brandanschlag lange in Haft (Update)
Im Oktober hatte er die Wohnung seiner Ex-Freundin angezündet. Die Strafe dafür: drei Jahre und neun Monate Haft.

Nußloch/Heidelberg. (bmi) Kein versuchter Mord, keine verminderte Schuldfähigkeit, "nur" eine schwere Brandstiftung: Auf dieser Basis hat das Heidelberger Landgericht am Dienstag einen 32-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der in Afghanistan geborene, im Iran aufgewachsene und 2015 nach Deutschland geflüchtete Angeklagte hatte am 14. Oktober
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