Plus Corona-Pandemie

Bund hält vorerst an 3G-Regel fest

Sollen Menschen mit negativem Corona-Test dieselben Freiheiten haben wie Geimpfte und Getestete? So haben es Bund und Länder beschlossen. Das muss aber nicht unbedingt auf Dauer so bleiben.

11.08.2021 UPDATE: 10.08.2021 01:08 Uhr 2 Minuten, 59 Sekunden
Im Testcenter
Als einheitliches Instrument soll spätestens ab 23. August die «3G-Regel» beim Zugang zu bestimmten Innenräumen greifen - ein negatives Testergebnis also noch ausreichen. Foto: Matthias Balk/dpa

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hält in ihrem Corona-Kurs vorerst an der "3G-Regel" fest - Zugang zu Aktivitäten in Innenräumen sollen neben Geimpften und Genesen also auch negativ Getestete haben.

Regierungssprecher Steffen Seibert wies am Mittwoch in Berlin auf die von Bund und Ländern am Vortag beschlossene Testpflicht hin. Dabei gehe es darum, frühzeitig mit relativ

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