Warum die Öffnungsstufe 2 wohl nur einen Tag gilt
Etappensieg darf nicht verspielt werden. Das Land hat eine neue Corona-Verordnung herausgebracht.

Neckar-Odenwald-Kreis. (stk/lra) Gerade erst hat der Neckar-Odenwald-Kreis die Voraussetzungen erfüllt, damit (sehr wahrscheinlich) ab Sonntag die Lockerungen der Öffnungsstufe 2 gelten – diese gilt jedoch vermutlich nur am Sonntag. Denn bereits ab Montag, 7. Juni, kann der Landkreis aufgrund der dann geltenden Änderung der Corona-Verordnung des Landes sofort in die Öffnungsstufe 3 wechseln. Die Voraussetzungen hierfür, dass neben dem Erreichen der Öffnungsstufe 2 auch der Schwellenwert von 50 bereits seit mindestens fünf Tagen unterschritten wird, werden vermutlich im Landkreis erfüllt sein. Das bedeutet: Erst wird am Sonntag gelockert, dann am Montag noch einmal.
Landrat Dr. Achim Brötel zeigte sich hoffnungsvoll, dass mit Erreichen der dritten Öffnungsstufe weitere Normalität in den Alltag einkehrt: "Nach der langen Zeit des Lockdowns ist das schnelle Erreichen der Öffnungsstufe 3 eine Rückkehr zu deutlich mehr Lebensqualität und eine wesentliche Vereinfachung bei vielen Regelungen. Wichtig bleibt jedoch, dass wir den gewonnenen Etappensieg in der Bekämpfung der Coronapandemie nicht leichtfertig wieder verspielen." Der Landrat appelliert, sich nach wie vor an die Corona-Regeln zu halten. "Wenn die Inzidenz weiter sinkt, und wir an fünf Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 35 liegen, winken zusätzliche Lockerungen. Dann könnte die Testpflicht für die Außengastronomie entfallen."
Generelle Regelungen
> Die AHA-Regeln sind zu beachten. Die medizinische Maskenpflicht gilt weiterhin für alle Personen und für Kinder ab sechs Jahren.
> Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, dürfen maximal 24 Stunden alt sein. Neu ab Montag: Schülerinnen und Schüler können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen. Dieser darf dann nicht älter als 60 Stunden sein.
Auch interessant
Öffnungsstufe 2 (voraussichtlich nur am Sonntag)
> Die wichtigsten Änderungen in der Öffnungsstufe 2 (gültig ab Sonntag) sind, dass Gastronomiebetriebe von 6 bis 22 Uhr öffnen dürfen, bei Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, ist wieder Gemeindegesang zulässig.
Öffnungsstufe 3 (voraussichtlich ab Montag)
> Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien dürfen mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Dies gilt auch für Vortrags- und Informationsveranstaltungen. Im Freien dürfen Vortrags- und Informationsveranstaltungen mit bis zu 500 Personen stattfinden.
> Die Gastronomiebetriebe dürfen dann von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts öffnen. Ein tagesaktueller negativer Schnelltest oder ein Impf- bzw. Genesenennachweis ist allerdings auch weiterhin Pflicht.
> Messen, Ausstellungen und Kongresse sind mit einer Person pro zehn Quadratmetern möglich. Veranstaltungen wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen o.ä. können mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und im Freien mit bis zu 500 Personen stattfinden.
> Kulturveranstaltungen (Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos und andere) sind mit bis zu 250 Personen in Innenräumen und im Freien mit bis zu 500 Personen möglich.
> Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen dürfen für einen Gast pro zehn Quadratmetern öffnen.
> Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder können für eine Person pro zehn Quadratmetern öffnen.
> Ebenfalls öffnen dürfen Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettvermittlung von 6 bis 1 Uhr für einen Gast pro 2,5 Quadratmetern mit 1,5 m Abstand.
> Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports sind im Innenraum mit bis zu 250 Zuschauern und im Freien mit bis zu 500 Zuschauern zulässig. Dies gilt auch für Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports.
Lockerungen der Inzidenzstufe 50
Diese Regelungen gelten zusätzlich, da die Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis unter 50 liegt. Diese Regelungen sind auch schon in Kraft.
> Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen. So sind etwa auch Kindergeburtstage wieder möglich.
> Der Einzelhandel ist unter Auflagen ohne Testpflicht geöffnet.
> Archive, Büchereien und Bibliotheken können ohne Auflagen ihre Türen öffnen. Dies gilt ebenso für zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen.
Die Lockerungen unter 50 werden zurückgenommen, sobald die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 50 liegt. In diesem Fall greifen alleine die Maßnahmen der Öffnungsstufe. Weitere Lockerungen würden bei Unterschreitung der Inzidenz von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen eintreten.



