Ab Sonntag könnte weiter gelockert werden
Da die Inzidenz niedrig bleibt, ist am Wochenende mit Öffnungsschritt 2 der Corona-Verordnung des Landes zu rechnen

Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Die Neuinfektionen gehen zurück, die Sieben-Tage-Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis bleibt weiter unter 50. Daher ist es wahrscheinlich, dass das Gesundheitsamt des Neckar-Odenwald-Kreises am Samstag feststellen kann, dass seit Beginn des ersten Öffnungsschritts am 23. Mai an 14 aufeinanderfolgenden Tagen der Schwellenwert von 100 unterschritten wurde und eine sinkende Tendenz innerhalb dieses Zeitraums zu verzeichnen ist.
Tritt dies ein, gelten im Kreis voraussichtlich ab Sonntag, 6. Juni, zusätzliche Öffnungen nach dem sogenannten Öffnungsschritt 2 des dreistufigen Öffnungskonzepts des Landes. Voraussetzung für die weiteren Öffnungsmaßnahmen ist der kontinuierliche Rückgang der Neuinfektionen mit dem Coronavirus.
Grundsätzliche Voraussetzung für die zusätzliche Öffnung der Einrichtungen ist jeweils ein Test- und Hygienekonzept. Das heißt im Einzelnen: Es muss ein tagesaktueller Coronatest vorgelegt, Hygienemaßnahmen vor Ort müssen eingehalten sowie Kontaktdokumentation muss vorgenommen werden. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis in Form ihres Impfpasses oder eines positiven PCR-Testergebnisses, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist, vorlegen können. Generell gilt, dass die Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen dürfen.
Sollten im Neckar-Odenwald-Kreis die Voraussetzungen am Samstag für den Öffnungsschritt 2 erfüllt sein, gelten laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg dann unter anderem folgende Lockerungen zusätzlich:
> Lehrveranstaltungen dürfen an Hochschulen und Akademien mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden.
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> Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen, u. Ä. können bis zu 20 Schüler unterrichten.
> Gastronomiebetriebe dürfen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr öffnen. Bei der Bewirtung im Innenraum ist ein Gast pro 2,5 Quadratmeter bei einem Tischabstand von 1,5 Metern erlaubt. Die Außenbewirtung erfolgt unter Einhaltung der AHA-Regeln.
> Messen, Ausstellungen und Kongresse sind mit einer Person pro 20 Quadratmeter möglich.
> Kulturveranstaltungen in Innenräumen (Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos u. a.) sind mit bis zu 100 Personen und im Freien bis zu 250 Personen möglich.
> Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder sind in Beherbergungsbetrieben innen und außen für Übernachtungsgäste geöffnet. Hier gilt die Regel: eine Person pro 20 Quadratmeter. Ansonsten können Wellnessbereiche und Saunen für Gruppen bis zehn Personen öffnen. Schwimmbäder dürfen innen und außen für eine Person pro 20 Quadratmeter geöffnet werden.
> Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios ist innen und außen für eine Person pro 20 Quadratmeter möglich. Ebenfalls können Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauern innen und außen angeboten werden.
> Gemeindegesang bei Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, ist wieder zulässig.
Zusätzlich zum Öffnungsschritt 2 gelten im Neckar-Odenwald-Kreis weiterhin die Lockerungen bei einer Inzidenz von unter 50.
> Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten sind möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
> Der Einzelhandel darf wie bisher Kunden ohne vorherige Terminvereinbarung, ohne Dokumentation der Kontaktdaten und ohne Test empfangen. Es müssen jedoch die Hygieneauflagen der Corona-Verordnung beachtet und medizinische Masken getragen werden. Die Kundenzahl bei Geschäften mit weniger als zehn Quadratmetern Verkaufsfläche ist auf maximal einen Kunden oder eine Kundin zu begrenzen, bei Geschäften mit bis zu 800 Quadratmetern ebenfalls auf einen Kunden pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche. Für die darüber hinausgehende Fläche gilt ein Kunde pro 20 Quadratmeter (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel).
> Fitnessstudios dürfen öffnen
Die zusätzlichen Lockerungen unter 50 werden zurückgenommen, sobald die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 50 liegt. In diesem Fall greifen alleine die Maßnahmen der jeweiligen Öffnungsstufe. Die nächste Öffnungsstufe 3 würde bei einer 14-tägigen Inzidenz unter 100 mit weiter sinkender Tendenz ab dem 20. Juni eintreten.
Die Öffnungsschritte würden jeweils zurückgenommen, wenn die Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Alle betroffenen Einrichtungen werden gebeten, sich über die Bedingungen für die eigene Branche genau zu informieren und diese an Kunden, Besucher und Teilnehmer von Angeboten zu kommunizieren.
In den nächsten Tagen erlässt das Land Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die voraussichtlich schon am Montag gelten soll. Über die dann geltenden Maßnahmen informiert das Landratsamt in bewährter Form.
Info: Nähere Infos zum dreistufigen Öffnungskonzept des Landes sind unter folgenden Links abrufbar: https://bit.ly/2S5rPMs und https://bit.ly/3ieiEnu



