Baden-Württemberg

Beginnt mit den Lockerungen am Montag ein "unbeschwerter Sommer"?

Baden-Württemberg passt Verordnung an: Die Testpflicht entfällt vielerorts. Nun können auch Kindergeburtstage wieder gefeiert werden.

03.06.2021 UPDATE: 04.06.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 22 Sekunden
Sinkt die Inzidenz über längere Zeit unter 35, entfällt für den Außenbereich – also auch Freibäder – die Testpflicht. Foto: dpa

Von Sören S. Sgries

Stuttgart/Heidelberg. Über den Feiertag wurde in den Stuttgarter Ministerien an einer neuen Corona-Verordnung gearbeitet. Am späten Donnerstag-Nachmittag verabschiedete das Kabinett die Beschlüsse. Im Kern geht es um weitere Lockerungen, die angesichts stetig sinkender Sieben-Tage-Inzidenzen möglich sind. "Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden", teilte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) dazu mit. Gleichzeitig warnte er: "Wir sind noch nicht über den Berg." Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickle, "haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand." Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Ab wann gelten die neuen Regeln? Größtenteils ab dem kommenden Montag, 7. Juni. Nur in wenigen, speziellen Bereichen auch schon ab Freitag – dabei geht es aber vor allem um den Betrieb von Spielhallen und ähnlichem, die neu in die Öffnungsstufen 2 und 3 einsortiert werden.

Was sind die zentralen Änderungen? Lockerungen, die bisher in den drei Öffnungsstufen geregelt waren, dürfen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 deutlich früher als bisher in Kraft treten. Die 14-tägigen "Wartephasen", die die bisherige Verordnung vorsah, entfallen. Außerdem wird ein neuer Schwellenwert für weitere Lockerungen eingeführt, die Inzidenz von 35.

Was gilt bei einer Inzidenz von unter 35? Liegt die Inzidenz fünf Tage in Folge unter der 35er-Schwelle – was sowohl in Heidelberg als auch im Rhein-Neckar-Kreis der Fall ist –, treten weitgehende Lockerungen in Kraft. So entfällt die Testpflicht für den Außenbereich komplett, auch ein Impf- oder Genesenennachweis ist nicht mehr notwendig. Davon profitiert nicht nur die Gastronomie, auch Freibäder oder Open-Air-Kulturveranstaltungen können künftig unkomplizierter Gäste empfangen. Veranstaltungen im Freien werden mit bis zu 750 Besuchern erlaubt. Außerdem werden "Feiern in gastgewerblichen Einrichtungen" wieder erlaubt – und zwar innen und außen mit bis zu 50 Personen. Hier gilt aber weiterhin, dass ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis der Teilnehmer vorliegen muss.

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Was ändert sich bei einer Inzidenz von unter 50? Die wichtigste Neuerung: Sobald in einem Stadt- oder Landkreis die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 50 liegt, greifen sofort die Regelungen der bisherigen "Öffnungsstufe 3". Bislang sah die Verordnung "Wartephasen" von jeweils 14 Tagen mit stabiler Inzidenz vor, nach denen schrittweise weiter gelockert wird.

Gelten jetzt lockerere Kontaktbeschränkungen? Ja, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Dann dürfen sich zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen – Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit. Neu ist außerdem, dass zusätzlich fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahren aus bis zu fünf Haushalten hinzu kommen dürfen. "So sind beispielsweise Kindergeburtstage im kleinen Kreis wieder möglich", schreibt die Landesregierung dazu.

Sind dann auch größere Privatpartys von Erwachsenen wieder erlaubt? Nein. Für Erwachsene gilt auch in den lockersten Öffnungsstufen (Inzidenz unter 50) die Beschränkung auf zehn Personen aus drei Haushalten. Ausnahmen gelten hier nur für Feiern in Restaurants oder Kneipen: Mit Hygiene- und Testkonzept dürfen hier bis zu 50 Personen innen und außen feiern.

Was ändert sich in den weiteren Öffnungsschritten? Es werden einige zusätzliche Veranstaltungen erlaubt und Teilnehmerzahlen angepasst. So sind beispielsweise künftig in der "Öffnungsstufe 1" (Inzidenz unter 100) im Freien Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt. Auch dürfen "touristische Veranstaltungen" wie Natur- oder Stadtführungen für bis zu 20 Teilnehmer angeboten werden. Shishabars dürfen von 6 bis 21 Uhr öffnen (aber geraucht werden darf nur draußen). In der "Öffnungsstufe 2" (weitere 14 Tage Inzidenz unter 100, aber über 50) steigen die erlaubten Teilnehmerzahlen – auf in geschlossenen Räumen bis zu 100, im Außenbereich bis zu 250. Touristische Führungen im Innenbereich, etwa im Museum, werden für 20 Teilnehmer möglich. In der "Öffnungsstufe 3" dürfen dann 250 (innen) bzw. 500 (außen) Personen an Veranstaltungen teilnehmen.

Wie ist denn der aktuelle Stand bei den Inzidenzen in Baden-Württemberg? Von den 44 Land- und Stadtkreisen liegt keiner mehr über der 100er-Schwelle. 9 Kreise liegen unter 100, 18 Kreise unter 50 und 17 unter 35 (Stand Donnerstag). Landesweit lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 37,0. Die niedrigste Inzidenz hatte Heidelberg (11,1), die höchste der Landkreis Tuttlingen mit 85,2.

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