Kinderpornografie-Fall

In Texas verhafteter Mann soll selbst Kinder missbraucht haben

43-Jähriger aus dem Neckar-Odenwald-Kreis steht in Texas wegen Besitzes von Kinderpornos vor Gericht - Nun wird ihm in Deutschland Kindesmissbrauch vorgeworfen - Nicht nur Zuschauer - sondern auch Peiniger?

12.05.2021 UPDATE: 14.05.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 2 Sekunden
Die Tatvorwürfe erhärten sich: Kriminalbeamte werteten in wochenlanger Detailarbeit das im Wohnhaus des Angeklagten im Altkreis Mosbach beschlagnahmte Filmmaterial aus. Symbolfoto: dpa

Von Joachim Casel

Neckar-Odenwald-Kreis. Allein der bisherige Tatvorwurf (Besitz von Kinderpornografie) stimmt einen fassungslos. Jetzt aber übersteigt das Ausmaß des Grauens jedwede Vorstellungskraft. So soll sich der seit Dezember 2019 in Untersuchungshaft in Texas einsitzende Bürger aus einem kleinen Ort im Altkreis Mosbach offenbar nicht nur des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht haben, er soll sich auch selbst an Kindern vergangen haben.

"Ja, es besteht der dringende Tatverdacht, dass der Mann sexuellen Missbrauch von Kindern begangen hat," erklärte Erster Staatsanwalt Florian Sommer, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mosbach, auf Anfrage der Rhein-Neckar-Zeitung.

Die Staatsanwaltschaft habe wegen des dringenden Tatverdachts Haftbefehl gegen den 43-jährigen Deutschen erlassen. Nahezu zeitgleich begann am Dienstag (nach Mitteleuropäischer Zeit in den Abendstunden) die Hauptverhandlung gegen den Mann vor dem Gericht in Houston/Texas wegen Besitzes und Transports von Kinderpornografie.

Rückblende: Der heute 43-jährige Angeklagte sieht aus wie der nette Mann von nebenan, unscheinbar, harmlos. Er lebt bis zu seiner Verhaftung in einer kleinen Gemeinde im Neckar-Odenwald-Kreis.

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Der Mann ist beruflich erfolgreich, hat ein Eigenheim und zwei kleine Kinder. Er ist verheiratet. Doch er hat eine dunkle Seite, die bei einer Dienstreise an die Öffentlichkeit gelangt. Zusammen mit zwei Kollegen landet er am 3. Dezember 2019 auf dem Flughafen in Houston in Texas.

Dort wird er von US-Ermittlungsbeamten gezielt von seinen beiden Kollegen getrennt und noch an Ort und Stelle verhaftet. Auf dem Handy des Deutschen finden die Fahnder mehrere kurze Filme, die Sex mit Minderjährigen zeigen, heißt es aus den USA. Die missbrauchten Kinder sind vier bis zehn Jahre alt. Der Mann aus dem Neckar-Odenwald-Kreis kommt in Untersuchungshaft in ein texanisches Gefängnis, wo er auf die Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem Gericht in Houston wartet. Nach mehreren Terminverschiebungen begann die Verhandlung am Dienstag. Aber auch die deutschen Behörden waren in der Zwischenzeit nicht untätig.

Im Frühsommer 2020 erfolgte durch mehrere Polizeibeamte eine Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten. Hierbei wurde einschlägiges Material gefunden, wie Staatsanwaltschaft und Polizei auf Anfrage der Rhein-Neckar-Zeitung bestätigten.

Allerdings verwies man auch darauf, dass die Fülle des sichergestellten Materials zur Folge habe, dass die Auswertung schwierig und zeitintensiv werden würde. Wenige Stunden vor der Eröffnung der Gerichtsverhandlung in Texas platzte dann die Bombe. Die Staatsanwaltschaft Mosbach erklärte, dass die Sichtung des bisher ausgewerteten Materials nur einen Schluss zulasse: "In dem Verfahren gegen den wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften zur Zeit in den USA in Untersuchungshaft befindlichen Bürger aus dem Neckar-Odenwald-Kreis hat die Staatsanwaltschaft Mosbach die Tatvorwürfe in dem hier anhängigen Strafverfahren erweitert. Die Sichtung der Beweismittel, die bei der Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten sichergestellt werden konnten, hat den dringenden Tatverdacht ergeben, dass sich der Beschuldigte neben dem Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht haben könnte."

Mehr wollte die Mosbacher Staatsanwaltschaft momentan nicht dazu sagen, aber es ist davon auszugehen, dass der Mann selbst auf den beschlagnahmten Filmen zu sehen ist.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Mosbach daher einen nationalen Haftbefehl und einen Europäischen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Die Sichtung der Beweismittel werde aber fortgesetzt.

Und wie geht es weiter? Bei der deutschen Justiz steht man nunmehr vor der Frage, ob zeitnah von hier aus ein Auslieferungsersuchen oder eventuell ein Vollstreckungsübernahmeersuchen an die USA gerichtet werden wird.

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