Die misshandelten Mädchen waren zwischen vier und zehn Jahre alt
Der am 2. Dezember 2019 in Texas verhaftete Familienvater aus dem Neckar-Odenwald-Kreis gesteht Kauf, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten - Die Verhandlung beginnt voraussichtlich am 13. Mai

Neckar-Odenwald-Kreis. (ahn) Er hatte wohl vergessen, die Dateien mit kinderpornografischen Inhalten von seinem Mobiltelefon zu löschen. Das wurde dem Familienvater aus dem Neckar-Odenwald-Kreis zum Verhängnis: Am 2. Dezember letzten Jahres wurde er bei der Einreise in den US-Bundesstaat Texas von amerikanischen Polizisten verhaftet. Der Vorwurf lautet, dass der 40-Jährige auf seinem Mobiltelefon Foto- und Videomaterial mit kinderpornografischen Inhalten gespeichert und über Staatsgrenzen hinweg transportiert haben soll. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft und wartet auf die Gerichtsverhandlung, die vermutlich am 13. Mai beginnt. Weitere Einzelheiten offenbart das Protokoll des Spezialagenten William R. Hurst vom US-amerikanischen Ministerium für Innere Sicherheit (Homeland Security).
Aus diesem geht hervor, dass der Verdächtige vor ungefähr einem Jahr angefangen habe, sich Kinderpornos anzusehen. Das habe er zu Protokoll gegeben, als er Anfang Dezember letzten Jahres bei seiner Einreise am George-Bush-Intercontinental-Airport in Houston, Texas, von unter anderem William R. Hurst verhört wurde, nachdem die Grenzbeamten, die ihn zuvor kontrollierten, auf ihn aufmerksam wurden.
Auf seiner Suche nach Videos und Bildern mit Kinderpornografie habe sich der Familienvater diverser Online-Gruppen bedient, wo er auch solche Inhalte gefunden habe. Doch dabei blieb es nicht. Darüber hinaus habe der Verdächtige versucht, von zwei anderen Mitgliedern aus der Online-Gruppe Kinderpornos zu kaufen, so Hursts Bericht. Bei einem sei der 40-Jährige aus dem Neckar-Odenwald-Kreis erfolgreich gewesen: Dieser habe ihm nämlich zweimal kinderpornografische Inhalte verkauft.
Beim anderen habe er weniger Erfolg gehabt. Auch von diesem habe der Verdächtige zweimal versucht, verbotenes Material zu kaufen – im Glauben, dass jener ein philippinischer Junge sei. Der habe dann zwar das Geld des Familienvaters eingestrichen, ohne allerdings die Fotos, auf denen Kindesmisshandlungen zu sehen gewesen seien, zu verschicken.
Der Verdächtige habe außerdem ausgesagt, dass er gewusst habe, dass die Videos und Fotos, die in der Chatgruppe geteilt wurden, automatisch lokal auf seinem Mobiltelefon gespeichert würden. Außerdem sei er sich der Tatsache bewusst gewesen, dass man das Material nicht nur aus dem entsprechenden Ordner löschen müsste, sondern auch aus dem Papierkorb, wo die Dateien nach dem ersten Löschvorgang landeten. Erst dadurch würden die Dateien dann nicht mehr auf dem Mobiltelefon sichtbar sein.
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Noch ein oder zwei Tage, bevor er am 2. Dezember in die USA eingereist sei, habe er auf die Messenger-App der Online-Gruppe und auf die Dateien, die er auf seinem Handy hatte, zugegriffen. Dabei habe er allerdings – wie eingangs erwähnt – vergessen, die Videos und Fotos aus dem Papierkorb zu löschen. Somit waren sie also noch auf seinem Mobiltelefon sichtbar. Dadurch konnten die Ermittler aus Texas bei dem Deutschen zahlreiche Videos und Fotos mit kinderpornografischen Inhalt finden.
Auf drei der Videos geht Hursts Bericht näher ein: Auf diesen seien junge Mädchen im Alter von vier bis zehn Jahren zu sehen, wobei eine unter anderem zu Oralverkehr mit einem erwachsenen Mann gezwungen worden sei.
Darüber hinaus bestätigt der Bericht, worüber die Rhein-Neckar-Zeitung ebenfalls bereits berichtete: Der Verdächtige habe zu Protokoll gegeben, dass er selbst gelegentlich Videos und Fotos mit kinderpornografischen Inhalten weiterverbreitet habe, um Zugang zu den bereits erwähnten Online-Gruppen zu bekommen, die solche Inhalte austauschten.
Am 13. Mai beginnt voraussichtlich die Verhandlung gegen den Deutschen. Am Tag davor werden die Geschworenen ausgewählt. Verteidigt wird der Angeklagte dann vom renommierten Strafverteidiger Stanley G. Schneider von der Sozietät Schneider & McKinney. Dieser wollte sich auf Anfrage der Rhein-Neckar-Zeitung nicht zu dem Fall äußern. Sollte der verdächtige Familienvater verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe von mindestens fünf und maximal 20 Jahren.
Neben den US-amerikanischen Kollegen hatte auch die Staatsanwaltschaft in Deutschland Ermittlungen aufgenommen. So wurde die Wohnung des Verdächtigen im Neckar-Odenwald-Kreis durchsucht. Dabei wurde umfangreiches Material sichergestellt.