Die Regeln im Südwesten
Ab Inzidenz von 100 Zutritt zum Schulgelände nur mit negativem Test - Ein Überblick über die Pläne in Corona-Zeiten

Von Sören S. Sgries
Stuttgart/Heidelberg. Dass es nach den Osterferien in Baden-Württembergs Schulen erst noch eine Woche lang ruhiger zugehen soll, ist schon seit Anfang April bekannt: Vom 12. bis zum 16. April wird es keinen Präsenzunterricht geben, sondern lediglich Notbetreuung. Seit diesem Mittwoch ist jetzt auch klar, wie die Rückkehr in den Präsenzunterricht ab dem 19. April aussehen soll. Wichtigste Neuerung: Es wird eine "indirekte Testpflicht" geben. Die wichtigsten Hintergründe:
Wird es tatsächlich ab dem 19. April wieder Präsenzunterricht geben? Das ist zumindest derzeit noch der Plan der Landesregierung. "Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen aller Schularten ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück", heißt es in einer entsprechenden Mitteilung des Kultusministeriums.
Was könnte die Schulöffnungen verhindern? Größter Unsicherheitsfaktor dürfte vor allem die Ministerpräsidentenkonferenz spätestens am 12. April sein. Zahlreiche Regierungschefs drängen auf eine Art "harten Brücken-Lockdown". Dann könnten auch Schulschließungen beschlossen werden.
Was ändert sich an den Schulen ab dem 19. April? Neu ist, dass das Land eine "inzidenzabhängige indirekte Testpflicht" einführt. Konkret heißt das, dass in Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, nur mit einem negativen Antigentest die Teilnahme am Präsenzunterricht erlaubt ist. Damit gibt es zwar formal für Schüler keine Testpflicht – aber ohne negatives Testergebnis können sie weder am Präsenzunterricht noch an der Notbetreuung teilnehmen.
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Was passiert, wenn man sich nicht testen lassen möchte? In der Handreichung zur Umsetzung der Teststrategie ist das für Schüler nicht ganz eindeutig geregelt. Wichtig ist, dass bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten schriftlich zustimmen müssen. "Keinesfalls sollten Kinder oder Jugendliche zur Testung überredet werden", heißt es für den Fall, dass Eltern zwar dem Test zustimmen, die Kinder das aber ablehnen. Klar ist aber auch: Ohne negativen Test gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schulgelände und Präsenzunterricht. Ausnahmen gibt es nur für die Teilnahme an Prüfungen. Ob Schüler, die sich der Testung verweigern, Anspruch auf Fernunterricht haben, ist unklar.
Müssen sich Lehrerinnen und Lehrer testen lassen? Ja. Hier sind die Vorgaben eindeutig. Lehrkräfte, die der Testpflicht nicht nachkommen, verletzen ihre Dienstpflicht und sind "unverzüglich" dem zuständigen Regierungspräsidium zu melden.
Wie oft wird getestet? Personal und Schülern sollen Testkits für zwei wöchentliche Tests zur Verfügung stehen. Wenn nur drei Präsenztage pro Schulwoche angesetzt sind, reicht auch ein Test. "Das schulische Präsenzangebot muss den vom Land zur Verfügung gestellten Testkapazitäten Rechnung tragen", heißt es in der Handreichung. Sollten Testkits fehlen, könnte das also bedeuten, dass Präsenztage gestrichen werden müssen.
Wer testet? Die Schulen haben hier weitgehende Freiheit, wie sie die Selbsttestung organisieren. So können externe Helfer herangezogen werden. Es kann aber auch ausreichen, wenn sich Lehrkräfte schulen lassen.
Welche Tests werden genutzt? Laut Ministerium werden sogenannte "Nasaltests" zur Verfügung gestellt, bei denen Schülerinnen und Schüler auch selbstständig "aus dem vorderen Nasenraum" einen Abstrich nehmen können.
Gilt das auch für Grundschulen oder Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren? Hier gibt das Land den Einrichtungen ein wenig mehr Spielraum: Die Testpflicht gilt, die Schulen können die Testdurchführung allerdings auch "als Eigenanwendung an die Personensorgeberechtigten" verteilen – also beispielsweise die Eltern zur Durchführung verpflichten.
Was passiert bei einem positiven Testergebnis? Die Schule informiert die Eltern und das Gesundheitsamt, das weitere Maßnahmen veranlasst. Der positiv getestete Schüler muss zunächst in die häusliche Isolation und so bald wie möglich soll ein PCR-Test veranlasst werden.
Gelten diese Regelungen auch schon ab dem 12. April in der Notbetreuung? Das Land sieht eine "einwöchige Startphase" vor, in der die Tests "auf freiwilliger Basis" durchgeführt werden sollen. Präsenzunterricht gibt es in der Woche nach den Osterferien aber zunächst nur für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die im Wechselbetrieb unterrichtet werden – mit welcher Gewichtung, darüber entscheiden die Schulen. Für Schüler der Klassen 1 bis 7 gibt es nur eine Notbetreuung.