BDS steht nun im Vereinsregister
Das Warten auf das Oberlandesgericht ist vorbei.

Hirschberg. (ans) Es gibt gute Nachrichten: Die Eintragung des Bundes der Selbstständigen (BDS) Hirschberg ist erfolgt. Das teilte Vorsitzender Andreas Well am Mittwoch mit. Wie bereits berichtet, hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Fassung eines Verschmelzungsbeschlusses in einer virtuellen Mitgliederversammlung für zulässig erachtet.
Dort war der Fall gelandet, nachdem die Rechtspfleger des Amtsgerichts Mannheim der Auffassung gewesen waren, dass die Verschmelzungsversammlung als Präsenz-Versammlung hätte stattfinden müssen, und die Anmeldung zurückgewiesen hatten. Jetzt plant der BDS in der nächsten Vorstandssitzung am 24. März die weiteren Verschmelzungsschritte wie die Zusammenlegung der Konten und die Generalversammlung. Wer die Verfahrenskosten trägt, wurde dem BDS noch nicht mitgeteilt.
Update: Donnerstag, 17. März 2022, 8.31 Uhr
Oberlandesgericht gibt BDS Recht - Online-Versammlung rechtens
Von Annette Steininger
Auch interessant
Hirschberg. Was als Ärger des Bundes der Selbstständigen (BDS) Hirschberg mit dem Amtsgericht Mannheim begann, kann nun als Präzedenzfall bezeichnet werden. Denn der 19. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat die Fassung eines Verschmelzungsbeschlusses in einer virtuellen Mitgliederversammlung für zulässig erachtet. Er hat den Beschwerden des BDS mit Beschlüssen vom 11. Januar, die am 27. Januar ausgefertigt wurden, Folge gegeben.
Die angefochtenen Beschlüsse des Amtsgerichts – Registergerichts – Mannheim vom 14. Januar 2021 seien damit aufgehoben und die Verfahren zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen worden, teilte OLG-Richter und Pressesprecher, Klaus Stohrer, auf RNZ-Anfrage mit. Die Freude beim BDS, der am Samstag von der Entscheidung erfuhr, war natürlich "sehr groß", wie Vorsitzender Andreas Well berichtete.
Vorausgegangen war ein langwieriges Verfahren, weil das Amtsgericht den Antrag des BDS auf Eintrag ins Vereinsregister abgelehnt hatte, die Verschmelzung der beiden bisherigen Ortsverbände Leutershausen und Großsachsen konnte aus diesem Grund bisher noch nicht offiziell vollzogen werden. Die Rechtspfleger waren der Auffassung gewesen, dass die Verschmelzungsversammlung als Präsenz- und nicht als Online-Versammlung hätte stattfinden müssen. Der BDS hatte dann gegen die Zurückweisung der Anmeldung Beschwerde eingelegt, die aber abgelehnt wurde. So landete der Fall beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Der BDS fühlte sich vom Amtsgericht schikaniert. Er hatte sich damals bewusst für eine Online-Sitzung entschieden, da ja Präsenzveranstaltungen im Dezember 2020 pandemiebedingt gar nicht möglich waren. Der Beschluss des Amtsgerichts sorgte für Kopfschütteln. Zumal es nicht die erste Hürde war, die der BDS überwinden musste. Im Februar 2020 war die Geburtsstunde des BDS Hirschberg mit 38 Gründungsmitgliedern. Bei den Selbstständigen herrschte Einigkeit, alle wollten den Verschmelzungsprozess. Mit dem neu gegründeten BDS Hirschberg sollten dann die Ortsvereine Leutershausen und Großsachsen verschmelzen.
Dazu tagten im September 2020 bei getrennten Versammlungen die Ortsvereine, um den entsprechenden Beschluss für die Verschmelzung zu fassen. Allerdings war dies zunächst nicht möglich, weil die laut Satzung erforderliche Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder nicht gegeben war. Weil der BDS schon damit gerechnet hatte, waren zwei weitere Versammlungen eingeplant gewesen, bei der eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden reichte. Alles wurde vom Notar begleitet. Schon die Handhabung der Abfolge stieß damals auf Ablehnung beim Amtsgericht Mannheim, das der Auffassung war, dass die zweite Versammlung nicht direkt nach der ersten hätte stattfinden dürfen. Man hätte laut Gericht erst 14 Tage später erneut tagen dürfen, erklärte Well. Also berief der BDS am 30. Dezember 2020 eine weitere Versammlung ein, eben jene, um die es nun im neuerlichen Verfahren ging.
Stohrer erläuterte den Hintergrund: Ein im Frühjahr 2020 beschlossenes Gesetz habe Online-Mitgliederversammlungen grundsätzlich ermöglicht. Es stellte sich dann aber die Frage der Reichweite des Gesetzes und ob dieses auch auf eingetragene Vereine anwendbar sei. Zwischenzeitlich habe der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen, dass dieses zumindest auf Genossenschaften übertragbar sei. Eine Entscheidung bezüglich Verschmelzungsversammlungen bei Vereinen eines Obergerichtes gab es bislang aber nicht, weshalb aus Sicht von Stohrer durchaus von einem Präzedenzfall die Rede sein kann.
Nun hat das OLG den BDS zwar voll bestätigt, aber jetzt liegt die Sache erneut beim Amtsgericht. Dieses könnte theoretisch den Eintrag ins Vereinsregister noch aus anderen Gründen versagen, nicht jedoch wegen der online erfolgten Verschmelzungsversammlung. Jetzt warten die Selbstständigen noch den Vollzug ab. "Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Registergericht rechne ich mit der Nachricht der Eintragung nicht morgen im Briefkasten", meinte Well. Wenn dann alles klar sei, setze der BDS die Mitgliederversammlung an.
Auf dieser soll auch Weiteres über das Fest im Sommer bekannt gegeben werden. Dann steht die "Hirschberger Meile" an, die als Volksfest am Sonntag, 24. Juli, von 11 bis 18 Uhr mit einem langen Tisch und viel Abwechslung für Kinder und Erwachsene auf der autofreien Oberen Bergstraße stattfinden soll. "Mit diesem ortsverbindenden Fest möchten wir die Verschmelzung der beiden Vereine BDS Großsachen und BDS Leutershausen zum BDS Hirschberg feiern und festigen", heißt es im Gemeindekalender. Well ergänzte: "Es ist als Zusammenlegung von ,Jazz uff der Gass’ und der ,Kulinarischen Meile’ konzipiert."
Vielleicht kann dann auch gefeiert werden, dass die Selbstständigen nicht auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleiben. Darüber müsse aber ebenfalls das Amtsgericht entscheiden, erläuterte Stohrer. Die RNZ hatte auch das Amtsgericht Mannheim um Stellungnahme gebeten, aber bis Redaktionsschluss am Donnerstag keine Rückmeldung erhalten.
Update: Freitag, 4. Februar 2022, 6 Uhr
Noch keine Entscheidung zu Eintrag ins Vereinsregister (Update)
Hintergrund
> 2017: Erste Gespräche über eine Vereinigung der beiden BDS-Ortsvereine Leutershausen und Großsachsen.
> 10. Februar 2020: Gründung des BDS Hirschberg im Rathaus.
> 28. September 2020: Die beiden vorerst letzten Jahreshauptversammlungen des BDS
> 2017: Erste Gespräche über eine Vereinigung der beiden BDS-Ortsvereine Leutershausen und Großsachsen.
> 10. Februar 2020: Gründung des BDS Hirschberg im Rathaus.
> 28. September 2020: Die beiden vorerst letzten Jahreshauptversammlungen des BDS Leutershausen und Großsachsen, bevor diese dann mit dem BDS Hirschberg verschmolzen. Weil sie zunächst nicht beschlussfähig waren, wurden direkt zwei weitere Versammlungen einberufen. Diese Handhabung stieß auf Ablehnung beim Amtsgericht Mannheim, der BDS musste also erneut tagen.
> 30. Dezember 2020: Der BDS versammelte sich erneut, diesmal online. Man glaubte, die Verschmelzung nun endlich vollzogen zu haben, doch das Amtsgericht monierte, dass die Versammlung nicht hätte online stattfinden dürfen. Der BDS legte gegen die Zurückweisung der Anmeldung Beschwerde ein, die aber abgelehnt wurde. Der Fall landete beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
> 11. Januar 2022: Das OLG erachtet die Fassung eines Verschmelzungsbeschlusses in einer virtuellen Mitgliederversammlung für zulässig. ans
Hirschberg. (ans) Der Bund der Selbstständigen (BDS) Hirschberg muss weiter warten. "In der Sache ist noch keine Entscheidung ergangen", teilte das Oberlandesgericht Karlsruhe auf RNZ-Anfrage mit. Um was es geht: Der Antrag des BDS auf Eintrag ins Vereinsregister wurde beim Amtsgericht Mannheim abgelehnt, die Verschmelzung der beiden bisherigen Ortsverbände Leutershausen und Großsachsen ist daher offiziell noch nicht vollzogen. Die Rechtspfleger waren der Auffassung, dass die Verschmelzungsversammlung als Präsenz- und nicht als Online-Versammlung hätte stattfinden müssen. Der BDS legte gegen die Zurückweisung der Anmeldung Beschwerde ein, die aber abgelehnt wurde. Jetzt liegt der Fall seit 3. März beim Oberlandesgericht Karlsruhe.
Dass immer noch keine Entscheidung ergangen ist, kommentierte BDS-Vorsitzender Andreas Well mit: "Im Prinzip ist uns das relativ egal. Wir arbeiten und planen jetzt als BDS Hirschberg und gehen davon aus, dass alle BDS-Mitglieder hinter dem BDS Hirschberg stehen." Ärgerlich sei aber, dass sie dieses Jahr drei Generalversammlungen und drei Jahresabschlüsse machen müssen, wenn die Entscheidung erst im nächsten Jahr kommt. Deshalb hätten sie den Termin dafür schon mal auf Ende Dezember gelegt. "Dass wir das alles ehrenamtlich tun, interessiert die Damen und Herren Beamte anscheinend überhaupt nicht. Als Staats-,Diener’ begreifen die sich jedenfalls nicht", wählte Andreas Well deutliche Worte.
Update: Donnerstag, 21. Oktober 2021, 10.07 Uhr
Der BDS fühlt sich schikaniert
Von Annette Steininger
Hirschberg. Als Andreas Well vor einigen Wochen die Post öffnete, war der Ärger groß: wieder einmal ein Brief vom Amtsgericht Mannheim mit schlechten Nachrichten für den Bund der Selbstständigen (BDS) Hirschberg. Der Antrag auf Eintrag ins Vereinsregister wurde abgelehnt, die Verschmelzung der beiden bisherigen Ortsverbände Leutershausen und Großsachsen ist daher offiziell noch nicht vollzogen.
Die Rechtspfleger waren der Auffassung, dass die Verschmelzungsversammlung als Präsenz- und nicht als Online-Versammlung hätte stattfinden müssen. Der BDS legte gegen die Zurückweisung der Anmeldung Beschwerde ein, die aber abgelehnt wurde. Jetzt liegt der Fall beim Oberlandesgericht Karlsruhe.
"Das ist bescheuert; das ist nicht nachvollziehbar", ist Well hörbar empört über die Entscheidung. Bewusst habe man sich für eine Online-Sitzung entschieden, da ja Präsenzveranstaltungen im Dezember 2020 gar nicht möglich gewesen seien. Auch der Notar, der den ganzen Prozess begleitet, habe darin keine Probleme gesehen. "Ich fühle mich mittlerweile richtig schikaniert", sagt der BDS-Vorsitzende.
Denn der Ärger zwischen den Hirschberger Selbstständigen und dem Amtsgericht ist nicht ganz neu. Vor einem Jahr, im Februar 2020, war die Geburtsstunde des BDS Hirschberg mit 38 Gründungsmitgliedern. Bei den Selbstständigen habe Einigkeit geherrscht, alle wollten den Verschmelzungsprozess. "Es gab keinen Streit, keine Unstimmigkeiten", so Well. Daher versteht er das Ganze überhaupt nicht. Und das alles in der Corona-Krise, die für viele Selbstständige ohnehin schwierig zu meistern ist. Mit dem neu gegründeten BDS Hirschberg sollten dann die Ortsvereine Leutershausen und Großsachsen verschmelzen. Dazu tagten im September bei getrennten Versammlungen die Ortsvereine, um den entsprechenden Beschluss für die Verschmelzung zu fassen. Allerdings war dies zunächst nicht möglich, weil die laut Satzung erforderliche Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder nicht gegeben war. Weil der BDS schon damit gerechnet hatte, waren zwei weitere Versammlungen eingeplant gewesen, bei der eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden reichte. Alles wurde vom Notar begleitet. Schon die Handhabung der Abfolge stieß damals auf Ablehnung beim Amtsgericht Mannheim, das der Auffassung war, dass die zweite Versammlung nicht direkt nach der ersten hätte stattfinden dürfen. Man hätte laut Gericht erst 14 Tage später erneut tagen dürfen, erklärte Well.
Also berief der BDS am 30. Dezember vergangenen Jahres eine weitere Versammlung ein, pandemiebedingt online. Aber auch das sahen die Rechtspfleger kritisch, was zum ablehnenden Bescheid führte. "Der Notar schüttelt nur noch den Kopf", erzählt Well. Die Ablehnung führt nun dazu, dass der BDS Hirschberg einige Probleme hat: Bei einer Generalversammlung beispielsweise könnten quasi nur die 38 Gründungsmitglieder abstimmen. Froh ist Well, dass der Landesverband ihnen mitgeteilt hat, dass sie ihnen "in dieser besonderen Situation" den Beitrag stunden.
Der BDS-Vorsitzende ist aber immer noch recht fassungslos angesichts der Auffassung der Rechtspfleger. Zumal er juristisch nicht ganz unbefleckt ist, mehrere Juristen gehören zur Familie, und er vom Ermessensspielraum weiß, den die Rechtspfleger gehabt hätten. Auch seien ähnlich gelagerte Verschmelzungen problemlos vonstatten gegangen. Richterin Carla Köhler, Pressesprecherin beim Amtsgericht, verteidigt die Entscheidung der Rechtspfleger: "Die Anmeldung wurde eingehend unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, einschlägigen Fundstellen in der Literatur und Rechtsprechung geprüft." Und die Beschlüsse seien umfassend begründet worden. Hiergegen hat der BDS Beschwerde eingelegt. Die Akte sei sodann dem OLG Karlsruhe zur Entscheidung über "die Nichtabhilfebeschlüsse" vorgelegt worden. Grundsätzlich habe das Oberlandesgericht die Möglichkeit, die Beschlüsse aufzuheben, wenn man dort der Rechtsauffassung beziehungsweise rechtlichen Beurteilung des Amtsgerichts Mannheim nicht folge, erläutert Köhler. Oder die Kollegen würden die Beschwerde zurückweisen. Dann sei der Vorgang rechtskräftig.
Die Pressesprecherin erläutert auch die generelle Problematik: Es sei äußerst umstritten, ob das derzeit geltende "Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie" über dem Umwandlungsgesetz steht, worunter ein Verschmelzungsvorgang für Vereine fällt. "Das heißt, es ist umstritten, ob Vereine über eine Verschmelzung bei einer Online-Versammlung abstimmen können oder die Abstimmung in einer Präsenzversammlung stattfinden muss", erläutert Carla Köhler.
Wie dies nun das Oberlandesgericht sieht, dürfte spannend werden. Zuständig ist der 19. Zivilsenat. Richter und Pressesprecher Klaus Stohrer bestätigte zwar, dass zur angesprochenen Angelegenheit seit 3. März unter den Aktenzeichen 19 W 19/21 und 19 W 20/21 zwei Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe anhängig seien. Aber: "Wann eine Entscheidung ergehen wird, kann nicht prognostiziert werden", so der Pressesprecher.
Der BDS muss sich also noch gedulden. Immerhin: Noch halten sich zumindest die Kosten für den Mehraufwand im Rahmen, da der Notar laut Well sehr kulant ist und größtenteils kostenlos für sie arbeite. Aber es könnten durchaus noch Kosten entstehen. Wenn nämlich das Oberlandesgericht nun die Beschwerde ablehnt, "dann werden wir Klage erheben", kündigte Well schon mal an.
