Ausbleibender Schulterblick führt zur fahrlässigen Tötung
Der Unfalltod eines Motorradfahrers hatte ein juristisches Nachspiel. Der 22-jährige Angeklagte erhielt eine Geldstrafe und ein Fahrverbot.

Heiligkreuzsteinach/Heidelberg. (ths) Den 12. Juli 2020 würde der 22-jährige Angeklagte am liebsten aus dem Kalender radieren. Denn damals hatte ein "Augenblicksversagen", wie Richter Norbert Will in seiner Urteilsbegründung im Heidelberger Amtsgericht feststellte, "schwerwiegende Folgen". Bei einem Unfall bei Heiligkreuzsteinach starb damals ein Motorradfahrer. Der 22-Jährige wurde nun wegen
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