Kinderpornos auf dem Handy
Familienvater aus dem Neckar-Odenwald-Kreis wurde in den USA festgenommen

Symbolbild: dpa-Archiv
Von Joachim Casel
Neckar-Odenwald-Kreis. Ein im Neckar-Odenwald-Kreis lebender Mann wurde bereits am 2. Dezember bei seiner Einreise in den US-Bundesstaat Texas von amerikanischen Polizisten verhaftet. Dies bestätigte jetzt die Staatsanwaltschaft Mosbach auf Anfrage der RNZ. Laut den Vorwürfen der US-Ermittler soll der Mann auf seinem Mobiltelefon Foto- und Videomaterial mit kinderpornografischem Inhalt gespeichert und über Staatsgrenzen hinweg transportiert haben.
Der deutsche Staatsbürger ist Anfang 40, Familienvater und als leitender Angestellter bei einer großen Firma in einer Stadt im Neckar-Odenwald-Kreis beschäftigt. Er wartet nun in den USA auf sein Verfahren.
Aus einer offiziellen amerikanischen Quelle, einer eidesstattlichen Erklärung eines Beamten der Homeland Security Investigation (HSI), einer amerikanischen Polizeidienststelle, heißt es hierzu: An jenem 2. Dezember hätten Zoll- und Grenzschutzbeamte des George-Bush-Intercontinental-Airport Houston den diensthabenden Beamten von HSI kontaktiert und darauf aufmerksam gemacht, dass man einen deutschen Staatsbürger ins Visier genommen habe.
Er sei aufgefordert worden, sich noch am Flughafen für eine zweite Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Dabei hätten Ermittlungsbeamte bei dem Deutschen zahlreiche Videos gefunden, die kinderpornografischen Inhalt gehabt hätten. Der Mann hätte beim Verhör durch die US-Polizei eingeräumt, solche Videos zu besitzen und dass er auch versucht habe, weitere zu erwerben. Teilweise habe er auch solche Videos weiterverbreitet, um Zugang zu weiteren Online-Gruppen mit ähnlichen verbotenen Neigungen zu bekommen.
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Diese Beschuldigungen gegen den Deutschen werden von einer Strafanzeige des United States Courts Southern District of Texas, also des Gerichts, untermauert. Dieses Dokument liegt der RNZ vor. Parallel zu den Ermittlungen der US-Behörden hat die Staatsanwaltschaft Mosbach ebenfalls Ermittlungen in dieser Sache aufgenommen, wie Erster Staatsanwalt Hansjörg Bopp jetzt auf Anfrage der Rhein-Neckar-Zeitung bestätigte.
Auch Staatsanwaltschaft in Mosbach ermittelt
Laut Bopp stehe man in engem Austausch mit dem zuständigen United States Department of Justice in Houston/Texas. Die Festnahme des Mannes in den USA bestätigte Bopp. Weitere Angaben könne man nach derzeitigem Stand aber noch nicht machen. Der Fall bedürfe noch einer eingehenden Prüfung.
Interessant ist die Frage, wie die US-Polizisten darauf gekommen sind, gerade das Handy des Deutschen zu kontrollieren. Aus ermittlungstaktischen Gründen macht das United States Department of Justice in Houston dazu derzeit aber keine Angaben.
Hier noch ein Blick auf die unterschiedlichen Rechtssysteme: In den USA müssen Angeklagte für Delikte im Bereich der Kinderpornografie mitunter mit recht drakonischen Strafen rechnen. Ein Blick auf die Urteile im Bundesstaat Texas in letzter Zeit zeigt, dass mehrjährige Haftstrafen hier keine Seltenheit sind. Die Höchststrafe liegt bei 20 (!) Jahren.
Davon ist man in Deutschland weit entfernt. Zwar wurde auch hier das Strafmaß für Delikte im Bereich Kinderpornografie in den letzten Jahren deutlich angehoben, aber im Paragraf 184 des Strafgesetzbuchs (StGb) hat der Gesetzgeber die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornografie bei drei Jahren festgelegt. Eine Unterscheidung zwischen Besitz und Verbreitung erfolgt dabei nicht. Für Straftaten, die etwa in den Jahren 2000 bis 2002 begangen wurden, sei der Besitz von Kinderpornografie noch mit höchstens einem Jahr Gefängnis geahndet worden. Ab 2003 wurde die Höchststrafe angehoben von zunächst zwei auf jetzt aktuell gültige drei Jahre.
Das unterschiedliche Strafmaß in beiden Ländern ist denn auch bei der rechtlichen Bewertung zu berücksichtigen. Erster Staatsanwalt Bopp aus Mosbach kündigte aber an, auf jeden Fall eigene Ermittlungen durchzuführen und gegebenenfalls diesen Fall unabhängig von der Entscheidung in den USA vor ein deutsches Gericht zu bringen.